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   BSG, 01.09.1999 - B 13 RJ 3/99 S   

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BSG, 01.09.1999 - B 13 RJ 3/99 S (https://dejure.org/1999,7891)
BSG, Entscheidung vom 01.09.1999 - B 13 RJ 3/99 S (https://dejure.org/1999,7891)
BSG, Entscheidung vom 01. September 1999 - B 13 RJ 3/99 S (https://dejure.org/1999,7891)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Anwendbares Recht bei Rentenneufeststellung im Zugunstenverfahren - besitzgeschützte persönliche Entgeltpunkte

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung des § 300 sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) hinsichtlich der Gewährung von Besitzschutz nach den im ursprünglichen Rentenbewilligungsbescheid zuerkannten persönlichen Entgeltpunkten

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 30.01.1997 - 4 RA 55/95

    Rentenneufeststellung aufgrund eines Zugunstenantrags ab dem 01.01.1992

    Auszug aus BSG, 01.09.1999 - B 13 RJ 3/99 S
    Eine solche Auslegung des § 300 Abs. 3 Satz 2 SGB VI hat aus der Sicht des erkennenden Senats zugleich den Vorteil, daß damit etwaigen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die frühere Rechtsprechung der Arbeiterrentensenate (vgl dazu auch BSG SozR 3-2600 § 300 Nr. 10) der Boden entzogen ist.
  • BSG, 14.11.2002 - B 13 RJ 47/01 R

    Überprüfungsverfahren eines Rentenantrags nach zwischenzeitlicher Rechtsänderung

    Mit ihrer vom SG zugelassenen Sprungrevision rügt die Beklagte eine Verletzung des § 44 SGB X und des § 300 Abs. 1 SGB VI. Sie ist der Ansicht: Im Zugunstenverfahren sei ausschließlich auf den Zeitpunkt des Überprüfungsantrags abzustellen (Bundessozialgericht SozR 3-2600 § 300 Nr. 15; BSG, Beschluss vom 1. September 1999 - B 13 RJ 3/99 S -, SGb 2000, 18).

    Neben rechtssystematischen Gründen sprächen auch verfassungsrechtliche Bedenken für diese Auslegung des § 300 Abs. 3 Satz 2 SGB VI. Der erkennende Senat hat dieser Änderung der Rechtsprechung zugestimmt und seine frühere abweichende Meinung aufgegeben (Beschluss vom 1. September 1999 - B 13 RJ 3/99 S - SGb 2000, 18).

  • BSG, 01.12.1999 - B 5 RJ 20/98 R

    Anwendbares Recht bei Rentenneufeststellung im Zugunstenverfahren -

    Auch der 13. Senat hat seine gegenteilige Auffassung (vgl Urteile vom 8. November 1995 - 13 RJ 5/95 - SozR 3-2600 § 300 Nr. 5, vom 30. Oktober 1997 - 13 RJ 71/96 - SozR 3-2600 § 300 Nr. 12 sowie vom 30. Oktober 1997 - 13 RJ 3/97 - und vom 9. September 1998 - B 13 RJ 63/97 R - jeweils nicht veröffentlicht) auf Anfrage des erkennenden Senats mit Beschluß vom 1. September 1999 (B 13 RJ 3/99 S) aufgegeben.

    Abgesehen von etwaigen verfassungsrechtlichen Bedenken sprechen dagegen - wie der 13. Senat in seinem Beschluß vom 1. September 1999 (B 13 RJ 3/99 S) ausgeführt hat - auch rechtssystematische Gründe.

  • BSG, 08.12.2005 - B 13 RJ 41/04 R

    Altersruhegeldanspruch - Vollendung des 65. Lebensjahres -

    Diese geht vielmehr - nach Aufgabe früherer entgegenstehender Rechtsprechung, auf die sich die Revision jedoch noch beruft - davon aus, dass auch im Rahmen des Zugunstenverfahrens nach § 44 SGB X das alte Recht der RVO weiterhin anzuwenden ist, wenn dem Berechtigten unter seiner Geltung rechtswidrig Leistungen vorenthalten wurden (s Anfragebeschluss des 5. Senats des BSG vom 23. Juni 1999 - B 5 RJ 20/98 R; Antwortbeschluss des erkennenden Senats vom 1. September 1999 - B 13 RJ 3/99 S; Urteil des 5. Senats vom 1. Dezember 1999, BSGE 85, 151 = SozR 3-2600 § 300 Nr. 15; Urteil des erkennenden Senats vom 14. November 2002, BSGE 90, 136 = SozR 3-2600 § 300 Nr. 18).
  • LSG Thüringen, 09.03.2000 - L 2 RA 440/99
    Nach dieser Rechtsprechung kann der im Ausgangsbescheid unterlaufene Verwaltungsfehler wegen Änderung des Rechts nicht mehr vollständig behoben werden (vgl. insofern auch den Beschluss des 13. Senats vom 1. September 1999, Az.: B 13 RJ 3/99 S ).

    Demgegenüber vertritt der 5. Senat des BSG ( Urteil vom 1. Dezember 1999, Az.: B 5 RJ 20/98 R ) die Auffassung, die "bisherigen" persönlichen Entgeltpunkte müssten als diejenigen verstanden werden, die sich aus der richtigen Anwendung des für die Erteilung des ursprünglichen Rentenbescheids maßgeblichen Rechts ergeben hätten (dieser Auffassung ist der 13. Senat durch Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung beige treten; vgl. Beschluss vom 1. September 1999, B 13 RJ 3/99 S ).

  • LSG Hamburg, 17.04.2013 - L 2 R 50/11
    Die anderslautende ältere Rechtsprechung (Hinweis auf BSG, Urteil vom 12. Mai 1998 - B 5 RJ 8/97 R, SozR 3-2600 § 300 Nr. 13 m.w.N.) habe das BSG ausdrücklich aufgegeben (Hinweis auf BSG, Beschlüsse vom 23. Juni 1999 - B 5 RJ 20/98 R - und 1. September 1999 - B 13 RJ 3/99 S, juris).
  • SG Hamburg, 10.05.2004 - S 16 RJ 112/03

    Anwendbares Recht bei Rentenneufeststellung einer Regelaltersrente mit

    Aufgrund der geänderten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu § 300 Abs. 3 SGB VI in der Fassung bis zum 31. Dezember 2000 (Beschluss des 13. Senats vom 1. September 1999 - B 13 RJ 3/99 S und Urteil des 5. Senats vom 1. Dezember 1999 - B 5 RJ 20/98 R) war der Bescheid der Beklagten vom 23. Mai 1995 von Anfang an rechtswidrig, da die Beklagte nicht die besitzgeschützten persönlichen Entgeltpunkte der Klägerin aus den Ersatzzeiten, wie sie bei Anwendung des Rechts bei erstmaliger Rentenfeststellung zu ermitteln gewesen wären, berücksichtigt hatte.
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